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Bei besonderen Anlässen (z.B. Trauerfeier, Sportveranstaltung, Kur,...) können Sie Ihre Kinder vom Unterricht befreien lassen.
Bei Abwesenheit bis zu 3 Tagen ist der Klassenlehrer befugt eine entsprechende Erlaubnis  zu erteilen. Bei 4 Tagen oder mehr wird die Beurlaubung durch die Schulleitung erteilt. 
In jedem Fall ist eine Beurlaubung schriftlich unter Nennung des vollständigen Namens, der Adresse, des Geburtsdatums, der Zeit der Abwesenheit und eines triftigen Grundes anzufragen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an den Klassenlehrer wenden.  

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