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In jedem Krankheitsfall ist die Klassenlehrerin bzw. die Schule rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zu informieren.

Ab dem 4. Tag oder bei einer Häufung von Krankheitstagen ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Es liegt in der Verwantwortung der Eltern sich über die Schul- und Hausaufgaben zu informieren und diese bei Gelegenheit nachzuarbeiten.

Es gibt nicht-meldepflichtige und meldepflichtige Krankheiten.

Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören:

- Tuberkulose, ...

Im Falle von meldepflichtigen Krankheiten ist es die Pflicht der Eltern die Schule über die Krankheit zu informieren...

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